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Das Wahlsystem und die Hochschulwahl 2010

Die Hochschulwahlen

Die Hochschulwahlen finden dieses Semester am 6. Juli 2010 statt. Gewählt wird für zwei Semester (WS 10/11 und SS 2011). Im Einzelnen könnt ihr drei Organe wählen:

 

  1. Studentischer Senator

    Der Senat ist ein zentrales Organ der Universität. In ihm sitzen u.a. Vertreter der Hochschullehrer und der wissenschaftlichen Mitarbeiter aber auch ein Vertreter der Studierenden. Er besteht aus neun Mitgliedern. Der studentische Senator wird direkt durch die Studierenden der gesamten Universität gewählt und Vertritt deren Interessen im Senat. Als nicht stimmberechtigtes Mitglied sitzt er auch im Fachschaftenrat und dem studentischem Konvent.

  2. Fachschaftenrat und indirekt Fachschaft

    Der Fachschaftenrat besteht aus 8 Mitgliedern (je zwei aus den 4 Fakultäten). Die beiden Kandidaten, auf die bei der Wahl zum Fachschaftenrat die meisten Stimmen entfallen sind Mitglied im Fachschaftenrat. Bei dieser Wahl wählt ihr gleichzeitig die Mitglieder der Fachschaft, also eure Vertreter auf Fakultätsebene.

  3. Der studentische Konvent:

    Der studentische Konvent hat zur Aufgabe:

    • die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule,

    • fakultätsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden in den Hochschulorganen ergeben,

    • die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden,

    • die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.

    Der studentische Konvent besteht aus 19 Mitgliedern, die direkt von euch gewählt werden.

 

Die eigentliche Arbeit der Studierendenvertretung passiert aber in Referaten, die vom Fachschaftenrat gebildet werden. Es sind fünf Referate verpflichtend zu bilden – weitere Referate wurden in der Vergangenheit regelmäßig gebildet.


Der wichtigste Teil der Arbeit der Studierendenvertretung passiert in den Organen der Hochschule in denen Entscheidungen über z.B. Studiengebühren, die Lehre oder Berufungsverfahren getroffen werden. Hier sind studentische VerteterInnen, die durch Konvent oder Fachschaftenrat gewählt wurden, aktiv. Zu nennen sei hier die Kommission für Lehre und Studierende, Beirat der Frauenbeauftragten.

 

In der Realität ist der SprecherInnenrat nicht aktiv. Auch der Konvent hat z.Z. keine Aufgaben. Die Ausgestaltung der Aufgaben der jeweiligen Organe ist abhängig von den Vorsitzenden bzw. den Mitgliedern in diesen Organen. Teile der aktuellen Studierendenvertretung wünschen sich also den Konvent und den SprecherInnerat ruhen zu lassen. Auch wenn dies auf den ersten Blick nicht richtig erscheint, da dies ja deine Vertreter sind und ihre Aufgaben wahrnehmen sollten, so ist das vom Bayrischen Hochschulgesetz gewollte System der Studierendenvertretung äußerst uneffektiv und der SprecherInnenrat bzw. der Konvent kein Platz um Initiativen auf den Weg zu bringen. Viel zu viele Organe mit nicht abgrenzbaren Kompetenzen sowie ohne oder nur mit wenig Mitspracherecht in den Hochschulorganen. Natürlich würde sich auch noch die eine oder andere Aufgabe für die momentan weniger aktiven Organe finden lassen. Dafür ist aber eure Mithilfe gefragt! Viel zu wenige Studierende bringen sich aktiv in die Arbeit der gesamten Studierendenvertetung, gleich auf welcher Ebene, ein!

Der Fachschaftenrat, als Vertretung die am nahesten an den Studierenden sitzt, ist auch das aktivste Organ. Die dort eingesetzten Referate leisten gute Arbeit. Der studentische Senator arbeitet eng mit dem Fachschaftenrat und somit auch eng mit euch zusammen.

Vor diesem Hintergrund fordert die GHG die Einführung der Verfassten Studierendenschaft. Siehe dazu auch in unserem Wahlprogramm. Mehr Mitspracherecht führt zu mehr Aktivität und ein Selbstverwaltendes System führt zu mehr Effizienz. Weiterhin und am wichtigsten hätten wir endlich mal was zu sagen an dieser Uni.

Trotz allem ist die Wahl zum studentischen Konvent nicht unwichtig! Dieser wählt nämlich einige wichtige Vertreter der Studierenden in den Hochschulgremien. Eine leichte Wiederbelebung hat der studentische Konvent durch die GHG Initiative zu einem Stadtratsbeirat erfahren.

Das Wahlsystem zum studentischen Konvent sollte abschließend erwähnt werden:

Da es 19 Vertreter direkt zu wählen gibt, habt ihr auch 19 Stimmen. Die dürft ihr auf EINER Liste verteilen (kummulieren). Keinesfalls solltet ihr aber über zwei oder mehr Listen Stimmen verteilen (panaschieren), da dadurch eure Stimme ungültig wird.

Geht wählen!


Weitere Informationen bekommt ihr auf der Homepage des Bay. Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, auf der ihr das Bayerische Hochschulgesetz sowie ein Organigramm der Hochschulen findet. Die Grundordnung der Uni Bamberg gestaltet das BayHschG weiter aus.